Persönliche Schutzausrüstung für die Lebensmittelindustrie.
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient dem Selbstschutz bei potenziell gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten während der Arbeit. Zur Schutz für die Gesundheit und Gewährleistung der Sicherheit. Die PSA-Artikel unterstützen beim täglichen Arbeiten in der Lebensmittelindustrie und -logistik. Detektierbares Brillenband, Gehörstöpsel, detektierbare Pflaster und Handschuhhalter gibt es in unterschiedlichen Ausführungen.
Was ist ist ein PSA-Artikel?
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist Ausrüstung, die der Träger als Schutz gegen ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährdender Risiken trägt oder hält.
Was ist die PSA-Verordnung?
Die PSA-Verordnung regelt die Bedingungen und Richtlinien für den Vertrieb von persönlicher Schutzausrüstung. Die Verordnung gibt grundlegende Sicherheitsanforderungen, die die PSA erfüllen muss, damit die Gesundheit der Träger nicht gefährdet ist. Durch die Richtlinien und Bedingungen soll ein einheitliches Sicherheitsniveau innerhalb des europäischen Marktes gewährleistet werden. Dabei wird unter anderm die Einstufung in die jeweiligen PSA Kategorien definiert.
Welche PSA Kategorien gibt es?
Jede PSA ist entsprechend den Risikokategorien nach Anhang 1 in der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 einzustufen. Die Kategorisierung wird nach dem Risiko vorgenommen, vor der die PSA schützen soll.
Wie lange kann ich PSA-Artikel nutzen?
Die Gebrauchsdauer der Artikel wird durch verschiedene Einflüsse bestimmt. Hier kommt es u.a. auf die Lagerzeiten, Lagerbedingungen, Witterungseinflüsse, Pflegezustand oder Art des Einsatze und dessen Bedingungen drauf an.